EHRENZEICHEN

Richtlinien über Verleihung von Auszeichnungen

1. An Einzelmitglieder

1.1. Chorverbandsabzeichen mit bronzenem Lorbeerkranz mit Ehrenbrief 10 Jahre

An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 10 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens mit bronzenem Lorbeerkranz.

1.2. Chorverbandsabzeichen mit silbernem Lorbeerkranz mit Ehrenbrief 25 Jahre

An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 25 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens mit silbernem Lorbeerkranz.

1.3. Chorverbandsabzeichen mit goldenem Lorbeerkranz mit Ehrenbrief 40 Jahre

An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 40 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens mit goldenem Lorbeerkranz.

1.4. Chorverbandsabzeichen 50 Jahre mit Ehrenbrief

An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 50 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird ein Ehrenbrief des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens 50 Jahre.

1.5. Chorverbandsabzeichen 60 Jahre mit Ehrenbrief

An Sängerinnen bzw. Sänger des Chorverbandes Steiermark, die mindestens 60 Jahre aktive Sängertätigkeit in einer Chorgemeinschaft (in Chorgemeinschaften) nachweisen können, wird ein Ehrenbrief des Chorverbandes Steiermark verliehen. Diese Urkunde berechtigt zum Tragen des Chorverbandsabzeichens 60 Jahre.

1.6. Ehrenzeichen des Chorverbandes Steiermark

An Persönlichkeiten, die der besonderen Wertschätzung erachtet werden, an Personen die sich um das Sängerwesen, dem Chorverband Steiermark oder um die Förderung des Kulturgutes im Sinne der Ziele des Chorverbandes Steiermark außergewöhnliche Verdienste (auch ohne dem Chorverband anzugehören) erworben haben, kann nach streng anzulegenden Richtlinien das Ehrenzeichen des Steirischen Sängerbundes verliehen werden.

Anmerkung:
Die Rückgabe einer Auszeichnung schließt jede weitere Auszeichnung dieser Peron/dieses Vereines aus. Einsprüche gegen die Abweisung von Ehrungs- und Auszeichnungsanträgen sind ausgeschlossen.

2. An Funktionsträger

Ehrungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Chorwesens 

Um Ehrenzeichen für besondere Verdienste nicht zu entwerten, wird darauf hingewiesen, dass der Landesvorstand bei der Behandlung von Anträgen sehr strenge Maßstäbe anzulegen hat.

2.1. Goldene Ehrenzeichen

Das goldene Ehrenzeichen des Chorverbandes Steiermark wird an über den Verein hinaus (in Region, Bundesland) tätige Funktionäre verliehen, die sich um die organisatorische Förderung des Chorgesanges im Chorverband Steiermark besondere Verdienste erworben haben.